Titelführung
Der MBA ist ein ausländischer akademischer Titel und darf daher in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden. Die Führung des Titels ohne Genehmigung wird strafrechtlich verfolgt. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Titel, die innerhalb der Europäischen Union an einer im jeweiligen Land anerkannten Schule erworben wurden, gelten als genehmigt. Hinweise dazu findet man auf der Website www.anabin.de. Bildungsinstitute, die mit "H-" gekennzeichnet sind, sind in ihrem Herkunftsland nicht staatlich anerkannt - das heißt, man darf den Titel in Deutschland nicht führen. In den USA gibt es keine staatliche Anerkennung. Hier ist daher die AACSB-Akkreditierung entscheidend.
Bestehen Zweifel an der Anerkennung, sollte man sich nicht auf die Angaben der Schulen verlassen. Denn hier wird nicht selten getrickst und gelogen.