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Rheinland-Pfalz: MBA für Nicht-Akademiker
News Bärbel Schwertfeger - 17.06.2009
Als erstes Bundesland ermöglicht Rhein-Pfalz ein MBA-Studium auch ohne ersten Hochschulabschluss. Der Beschluss wurde am 9. Juni vom Akkreditierungsrat verabschiedet.
Auch mit dem Bologna-Prozess bleibt in Deutschland alles wie bisher: Jedes Bundesland setzt in Sachen Bildung seine eigenen Regeln fest. In Rheinland-Pfalz kann man nun ein MBA-Studium ohne einen ersten Hochschulabschluss beginnen. Normalerweise setzt der MBA als Postgraduate-Studium einen Bachelor-Abschluss voraus.
In Rheinland-Pfalz kann nun jeder zum MBA-Studium zugelassen werden, der eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) hat, eine berufliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweist. Er sollte diese berufliche Tätigkeit mindestens fünf Jahre ausgeübt haben. Zudem muss er eine Eignungsprüfung der Hochschule erfolgreich bestanden haben. Diese soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellen.
Ganz anders ist die Situation in Bayern. Hier setzt der Zugang zu weiterbildenden Master-Studiengängen wie dem MBA zwingend einen Hochschulabschluss sowie eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.
Zahlreiche MBA-Anbieter hoffen schon lange darauf, dass bisherige Regelung fällt und auch Interessenten ohne Erststudium zugelassen werden können. Bisher wird dieser Markt vor allem von – teils fragwürdigen - ausländischen Instituten bedient.
Für die Zulassung ohne Erststudium plädiert vor allem die Frankfurt School of Finance&Management. Schließlich gilt der MBA gerade bei den dort ausgebildeten Bankfachwirten und Bankbetriebswirten als attraktive Weiterqualifikation, die ihnen bisher jedoch verschlossen ist. Ob jedoch Hessen – oder andere Bundesländer – dem Beispiel von Rheinland-Pfalz folgen, bleibt abzuwarten.
http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Beschluesse_AR/Landesspezifische_Strukturvorgaben_Internet.pdf
