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Leitlinien für den MBA

Der Begriff MBA ist nicht geschützt und wird daher für unterschiedlichste Programme verwendet. Die European Foundation for Management Development (EFMD) hat daher gemeinsam mit Akkreditierungsorganisationen in zahlreichen europäischen Ländern „European MBA Guidelines“ aufgestellt.

Ein MBA-Programm sollte dabei folgende Punkte erfüllen:

  1. Der MBA ist ein Postgraduate-Abschluss und setzt daher einen ersten akademischen Abschluss oder eine gleichwertige Vorbildung voraus.
  2. Der MBA dient dazu, nach mindestens zwei bis drei Jahren Berufserfahrung seine Karriere zu beschleunigen oder zu ändern. Programme, die jungen Absolventen den Berufseinstieg ermöglichen, sollten nicht MBA genannt werden.
  3. Der MBA ist ein allgemeiner Abschluss in Business Administration. Spezialisierte Masterabschlüsse sollten daher nicht MBA genannt werden.
  4. Inhalt eines MBA-Programms sollten alle funktionalen Managementbereiche sein. Dazu gehören Accounting, Finance, Marketing, Operations Management, Informations Management, Law und Human Resource Management. Neben dem Erwerb von Wissen sollte auch die persönliche Entwicklung (Entscheidungsfindung, Teamarbeit, Leadership Skills, unternehmerisches Potential, Verhandlungsfähigkeit, Kommunikation und Präsentationstechniken) der Teilnehmer gefördert werden. Das Programm sollte dem Teilnehmer Wahlfächer anbieten und es ihm so ermöglichen, einen Schwerpunkt zu wählen.
  5. Ein MBA-Programm sollte eine Studienzeit von mindestens einem Jahr (Vollzeit) haben oder die entsprechende Zeit bei Teilzeitprogrammen.
  6. Der MBA erfordert ein Minimum von 400 Unterrichtsstunden oder strukturiertem Kontakt. Insgesamt sollte das Programm mindestens 1200 Stunden persönliche Arbeit beinhalten.
  7. Das MBA-Programm sollte intellektuell fordernd sein und ein erhebliches persönliches Investment an Commitment und Anstrengung erfordern.
  8. Die Zulassung sollte durch einen strengen Auswahlprozess erfolgen, der sicherstellt, dass nur qualifizierte Teilnehmer Zugang haben.
  9. Die Teilnehmer sollten regelmäßig durch Prüfungen und Arbeiten beweisen, dass sie die dem Masterabschluss entsprechenden Lernziele erreichen.

Die Leitlinien sind keine gesetzlichen Grundlagen. Dennoch haben sich die nationalen Akkreditierungsorganisationen, die sich im European Quality Link (EQUAL) zusammengeschlossen haben, zur ihrer Berücksichtigung verpflichtet. In Deutschland ist das die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA).

Die kompletten Leitlinien finden Sie hier.

 

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